Geschichte

Das Gebäude des Bürgerhauses diente früher als Schlossschänke, und in Vorzeiten als Tafernwirtschaft. Sie war dem Schloss schon seit Jahrhunderten als Lehen zugeordnet.

Das jetzige Gebäude ist ca. 400 Jahre alt:

Schwindeckh – Ist ain Hofmarch unnd Schlos dabei …Ain Tafern

So findet sich 1558 ein Hinweis auf „Schwindeckh“ in den Hofmarkbeschreibungen im Gericht Neumarkt. Aus dem Jahr 1551 datiert ein Leibrechtsbrief, in dem „Georg zu Babbenhaym“ dem „Lienhartn Purekhner wiert zu Schwindeckg“ und „Sabina seiner Ehelichen Hausfrawn“ ein lebenslanges („unnd nit lennger“) Lehen auf seiner Tafern gewährte. Und bereits 1537 finden sich die ersten urkundlichen Nachweise: Es streitet sich der Schlossherr mit Bauern aus „Wenttenham“ um Weinfuhren, die diese regelmäßig zur Tafern zu erbringen hatten.

Eine „Tafern“ also eine Tafernwirtschaft war in alten Zeiten eine Gaststätte, der nicht nur die einfache Bewirtung und Beherbergung der Gäste erlaubt war, sondern das Ausrichten von Festlichkeiten wie Hochzeiten, Tauffeiern oder Leichenmahl vorbehalten war, in der Nachlaßverhandlungen geführt wurden, und in der auch Gerichtsverhandlungen oder Amtstage stattfanden. Daneben hatte die Tafern oft auch das Back- und Braurecht, und wie auch in Schwindegg das Weinschankrecht.

Wohl im Zuge der Neuerrichtung des Schlosses zwischen 1594 und 1620 nach einem Brand wurde auch die Schlossschänke an der jetzigen Stelle neu gebaut. Das lassen Hinweise auf den schlechten Bauzustand vor 1600, sowie die übereinstimmende Datierung von Holzbalken im Bereich des Dachstuhls und im Bereich der Holzdecken in Erd- und Obergeschoß vermuten, die im Zuge der Sanierungsarbeiten durchgeführt urde.

Die Bäume für die Riemlingsdecken im Erdgeschoß und Obergeschoß, sowie die erhaltenen Teile des alten Dachstuhls wurden um 1604 gefällt.

Um 1850: Ende der Lehnsherrschaft

Nach Aufhebung der Hofmark 1848, wechselt das Anwesen öfter den Eigentümer: verkauft mit dem Schloss von der Familie von Moreau wird das Anwesen dann mit „Suhthaus und Hofraum, Hausgarten“ vom Pächter Hönninger, später vom Schlossverwalter Leopold Fischer erworben. Das Gebäude wird im Westen erweitert. Der westliche Bauteil, etwa ein Drittel, ein Anbau samt Scheingiebel, der wegen Baufälligkeit nicht mehr zu erhalten war und daher bereits abgerissen wurde, datierte erst auf die Zeit nach 1862.

Um 1950:

Die Schlosschänke wechselt weiter: von der Brauerei Mirtlsberger Buchbach, von einer Bank und schließlich von Albert Bachmayer.

Als Harrer’sche Gaststätte und später als Gasthaus mit Metzgerei Will ist es den alteingesessenen Schwindeggern noch in Erinnerung, mit der Wirtsstube, genauso aber auch mit Hochzeiten und Bällen im Saal!

Copyright ©Luftbild Bertram

Der Gebäudezug reicht von Goldachbrücke zum Goldachsteg.

Im Anschluß an die Schlosschänke befanden sich Wirtschaftsgebäude, die der ehemaligen Brauerei dienten, daran schloss sich das „Jägerhaus“ an. So befand sich noch bis 1979 eine durchgehende Bebauung von der Schlosschänke bis zum Fußgängersteg über die Goldach. Mehrmals wechselt der Pächter, ein wirtschaftlicher Betrieb ist offensichtlich nicht möglich. Nach und nach werden die Nebengebäude abgerissen. Mit rückläufiger Nuzung nagt die Zeit immer mehr an den Mauern, Türen und Fenstern.

2003: Hochwasserschutz entzaubert Gebäude

Mit der Hochwasserschutzmaßnahme, den Baumfällarbeiten sowie Räum- und Bauarbeiten dazu, rückt das Gebäude wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Viele Betrachter hoffen, dass das Gebäude nicht überlebt, aber es ist stabiler als gedacht!

2007 übernimmt schließlich die Gemeinde das Gebäude. Dank der Unterstützung mit Fördermittel aus den verschiedensten Töpfen gelingt es nicht nur, das Gebäude aussen in einen passablen Zustand zu versetzen, und statisch zu sanieren, sondern auch wieder nutzbar zu machen. Im Rahmen der Sanierungsarbeiten werden nicht nur die Gewölbe instandgesetzt, historische Putzfragemente freigelegt, der Dachstuhl auf die Zeit um 1600 datiert, sondern auch die orginalen Holzdecken in mehreren Räumen freigelegt. Auch die Portale aus der Erbauungszeit um 1605 werden saniert.

Dort, wo es aus Sicherheitsgründen unumgänglich war, aber auch wo keine Kenntnis über einen bestimmten Baustand vorlag, wurde mit modernen Materialien gearbeitet.
Um die barrierearme Nutzung des Saales zu ermöglichen, wurde im Westen ein modern gestaltetes Treppenhaus mit Aufzug angebaut.

Bürgerhaus Giebelansicht nach Restaurierung (08-2012)

Knapp 5 Jahre nach dem Erwerb erhält das Gebäude noch eine Möblierung, die eine Nutzung als Bürgerhaus ermöglicht. Im Mai 2012 eröffnet das Bürgerhaus…..
Drei Jahre später können auch die Aussenanlagen in einen angemessenen Zustand versetzt werden: Schwindegg hat wieder eine ansehnliche Ortsmitte!

Denkmalschutzmedaille

Mit der Bayerischen Denkmalschutzmedaille wurde Bürgermeister Dr. Dürner stellvertretend für die Gemeinde Schwindegg bei einem Festakte in der Residenz in München am 8. Mai 2014 ausgezeichnet. Medaille und Urkunde überreicht Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle.

 

Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle, Bürgermeister Dr. Karl Dürner und Generalkonservator Mathias Greipl

Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle, Bürgermeister Dr. Karl Dürner und Generalkonservator Mathias Greipl (Bild: StMBW (Fotograf: Peter Hemza))

Die Würdigung:

„Ein Denkmal als Ort der Kommunikation und des gesellschaftlichen Austausches: Mit der Instandsetzung der ehemaligen Schlossschänke ist es Bürgermeister Dr. Karl Dürner und der Gemeinde Schwindegg gelungen, einen historischen Bau in eine lebendige Zukunft zu führen. ….

Mit der gelungenen Revitalisierung der ehemaligen Schlossschänke als Bürgerhaus hat die Gemeinde Schwindegg unter Leitung von Bürgermeister Dr. Karl Dürner ein bedeutendes Baudenkmal bewahrt. Dieser herausragende Einsatz für die Denkmalpflege wird mit der Verleihung der Denkmalschutzmedaille gewürdigt.“

Die Bayerische Denkmalschutzmedaille ehrt Persönlichkeiten und Institutionen, die sich im Bereich des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege besonders verdient gemacht haben. Die Auszeichnung wird auf Grundlage von Vorschlägen der Regierungen, Bezirke, Landkreise, Kirchen, des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege und von Privatpersonen vergeben.